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BVfK-Wochenendticker
30. Dezember 2023
kompetent – kritisch – konstruktiv
exklusiv für BVfK-Mitglieder

Ich bin Ihr Autoverkäufer, Psychiater, Detektiv, Anwalt, Seelsorger und Mutter Teresa.

Die Zeit "zwischen den Tagen" – Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme Ihrer IT

Geldwäschegesetz: Registrierungspflicht bei der FIU ab 1. Januar 2024 - Verstöße bleiben jedoch vorerst folgenlos

Veranstaltungen: ELN-Tagung | Autorechtstag

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
beim Aufräumen fiel mir zwischen den Tagen ein satirischer Text eines BVfK-Händlers in die Hände. Ich denke, er passt gut zum Jahresausklang, streichelt ein wenig die geschundene Seele und lässt einen so manchen Frust wieder vergessen, um gut gelaunt ins neue Jahr zu starten.
Ich bin Ihr Autoverkäufer.
Ich bin für jeden gerne Psychiater, Detektiv, Anwalt, Seelsorger und Mutter Teresa. Gerne helfe ich beim Abbau langfristig aufgestauter Aggressionen. Ich ernähre mich buchstäblich von Druck von allen Seiten, falschen Anschuldigungen und Beleidigungen und bin mental darauf angewiesen, komplett von Allen runtergeputzt zu werden. Schließlich habe ich dem Kunden das Auto nicht nur verkauft, sondern ich habe es auch konstruiert, zusammengebaut, lackiert, finanziert, versichert und kaputt gemacht.
Ich bin in der Lage, gleichzeitig drei Telefonate anzunehmen, eine Bestellung aufzunehmen, dabei eine E-Mail zu verschicken und die komplette Ausstattung eines vor fünf Jahren ausgelieferten Fahrzeugs auswendig aufzusagen. Ganz nebenbei kann ich zwei Kollegen Auskünfte erteilen, die Auslieferung von drei Fahrzeugen koordinieren, die Einhaltung aller Termine sichern und ein Leasingangebot erstellen.
Ich besitze die Fähigkeit, die Kunden am Telefon auch nach mehreren Jahren an der Stimme zu erkennen und mittels meiner außergewöhnlichen Talente die Wünsche des Kunden in Bezug auf das gewünschte Fahrzeug, Baureihe, Farbe, Motorisierung und Ausstattung zu erkennen, ohne dass er mir diese mitteilen muss.
Ich erkenne den Anspruch an einen guten Verkäufer an, dass wenn der Kunde einen Termin für Mittwoch hat, klar ist, dass er eigentlich viel lieber Donnerstag gekommen wäre und natürlich auch kommt - wobei ich selbstverständlich auch am Freitag und Samstag zur selben Zeit zur Verfügung stehe.
Ich habe jedes erdenkliche Auto schon mal über längere Zeit privat gefahren und beim Zusammenbau aller dieser Autos assistiert. Aus diesem Grunde habe ich natürlich die Baupläne und Bedienungsanleitungen aller aktuellen und aller älteren Modelle bis Baujahr 1948 im Kopf und ich weiß zu iedem erdenklichen Fehler mindestens drei verschiedene Möglichkeiten, diesen zu beheben. Die verbale Beschreibung eines Fehlers genügt und führt somit automatisch zur Lokalisierung des defekten Teils.
Ich bin alleinverantwortlich für nicht erfolgte Rückrufe unseres Servicebereichs und unseres Teiledienstes, für die telefonische Nichterreichbarkeit der Bank, des Mietwagenunternehmens oder der Versicherung, für jeden Fehler am Fahrzeug, für die permanent schlechte Wirtschaftslage, für die aktuelle Bundesregierung, für die letzten Bundesligaergebnisse und natürlich für das schlechte Wetter.
Ich kann singen, schauspielern und tanzen, ersetze nicht nur den Infoschalter, sondern auch Post, Telefonauskunft und Internet. Ich kenne keine freien Tage und arbeite sehr gerne so gut wie unentgeltlich - am liebsten nach 19.00 Uhr oder Samstagnachmittags. Persönliche Freizeit ist für mich schier unerträglich und Freunde, Verwandte und Hobby oder gar ein intaktes Familienleben stören mich nur.
Kurz, ich bin Ihr Autoverkäufer."
In diesem Sinne: Alles Gute für Ihren Autohandel und einen guten Rutsch in ein ertragreiches und sorgenfreies Jahr 2024!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an : vorstand@bvfk.de

Die Zeit "zwischen den Tagen" – Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme Ihrer IT

In der heutigen digitalen Welt ist es für Autohändler wichtig, mit modernen IT- und Web-Lösungen Schritt zu halten, um im Wettbewerb erfolgreich zu sein. Die Automobilbranche hat sich in den letzten Jahren verändert, Kunden erwarten heute mehr als nur ein gutes Fahrzeug. Sie wollen auch eine nahtlose Online-Erfahrung, von der Fahrzeugsuche bis zum Kaufabschluss. Sie als Autohändler sollten daher in der Lage sein, ihre Fahrzeuge online zu präsentieren, Kundenanfragen schnell und auf modernen Kommunikationswegen zu beantworten und den Verkaufsprozess effizient abzuwickeln. Kunden und Geschäftsziele besser erreichen, moderne IT macht es möglich! Zum Jahreswechsel macht es daher Sinn, eine Bestandsaufnahme der eigenen IT zu machen und Ziele für das nächste Jahr zu definieren.
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Geldwäschegesetz: Registrierungspflicht bei der FIU ab 1. Januar 2024 - Verstöße bleiben jedoch vorerst folgenlos

Nach einer im Geldwäschegesetz verankerten Regelung müssen sich alle nach dem Gesetz „Verpflichteten“ spätestens bis zum 1. Januar 2024 bei der FIU registrieren (https://goaml.fiu.bund.de/WebRegistration/NewEntityCR), um beispielsweise Verdachtsmeldungen bei auffälligen Transaktionen aussprechen zu können.
Zwischenzeitlich stand zur Debatte, ob diese Pflicht für sogenannte „Güterhändler“ als eine Gruppe der laut Gesetz Verpflichteten bis zum 1. Januar 2027 verlängert werden soll. Dies ist jetzt im Zuge eines kürzlich in Kraft getretenen Gesetzes „zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ auch geschehen, allerdings gilt die verlängerte Frist nur für Güterhändler, die nicht mit „Luxusgütern“ handeln:
„Für Güterhändler, die nicht mit Kunst, Schmuck, Uhren, Edelmetall, Edelsteinen, Kraftfahrzeugen, Schiffen, Motorbooten oder Luftfahrzeugen handeln, besteht die Pflicht zur Registrierung spätestens ab dem 1. Januar 2027“
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Kfz-Händler weiterhin zur Registrierung bis zum 1. Januar 2024 verpflichtet bleiben, weshalb hierzu nochmals ausdrücklich geraten sei.
Wer die Frist dennoch versäumt, kann derzeit noch aufatmen, denn das sogenannte „Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz“, mit dem die Nichtregistrierung möglicherweise mit einem Bußgeld verhängt werden soll, ist noch nicht in Kraft getreten. Eine ausbleibende Registrierung zum Stichtag dürfte daher nach heutigem Stand vermutlich folgenlos sein.

Veranstaltungshinweise:

ELN-Tagung am 8. und 9. März 2024

Direkt am Nürburgring! Wo Rennfahrerlegenden große Triumphe feierten und die „Grüne Hölle“ einige vor echte Herausforderungen stellte, holt ELN seine Händler, Partner und spannende Gäste aus dem Automobilbereich zusammen.
www.eln.de

17. Deutscher Autorechtstag vom 18. – 19. März 2024

Richtungsweisend, hochkarätig, erkenntnisreich.
Hier geht´s zur Anmeldung: Anmeldung ART 2024
www.autorechtstag.de
Qualitäts-Autohändler 2024

Qualitäts-Autohändler 2024 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:
>>> hier geht´s zur offiziellen QAH-Webseite
>>> jetzt anmelden zum Sternesammeln

BVfK-Auktion: nächster Termin am 4. Januar 2024

Einliefern oder Mitsteigern!
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 4. Januar 2024 um 17:00 Uhr.
Wenn Sie Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler versteigern möchte, schicken Sie bitte eine E-Mail an auktion@bvfk.de oder rufen Sie uns an: 0228-8540919.
Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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